HAW.International Stipendium
HAW.International: Semesteraufenthalte, Abschlussarbeiten und Auslandspraktika für Studierende
Hier findest du zusammengefasst die Rahmenbedingungen und Voraussetzungen, wie auch du das HAW.International Stipendium bekommen kannst.
Das HAW.International Stipendium ist ein Vollstipendium, welches der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) dreimal jährlich an Studierende deutscher Hochschulen vergibt, die ein Semester im Ausland verbringen möchten. Das Stipendium verbindet die Mitglieder unseres Vereins, da wir uns ursprünglich im November 2022 beim vom DAAD organisierten Treffen der "Absolventen und Absolventinnen HAW.International" kennengelernt haben.
Detailliertere Informationen findest du in der Stipendiendatenbank des DAAD:
Wer kann sich bewerben?
Bewerben können sich Studierende aller Fachrichtungen in Bachelor-, Master- und Diplomstudiengängen an deutschen Hochschule für angewandte Wissenschaften (HAW).
Was wird gefördert?
Gefördert werden Studienaufenthalte, Aufenthalte im Rahmen einer Abschlussarbeit im Ausland und Praktika im privaten und öffentlichen Sektor.
Dauer der Förderung:
Die Dauer der Förderung variiert nach Art des Aufenthalts:
Studienaufenthalte mind. 3 bis max. 6 Monate
Aufenthalte im Rahmen von Abschlussarbeiten mind. 1 bis max. 6 Monate.
Praktika mind. 2 Monate bis maximal 6 Monate
Stipendienleistungen:
Das Stipendium umfasst die folgenden Leistungen:
eine monatliche, je nach Gastland festgelegte Stipendienrate
Reisekostenzuschuss, dessen Höhe je nach Gastland variiert
Leistungen zur Kranken-, Unfall- und Privathaftpflichtversicherung
Gegebenenfalls können Zusatzleistungen erstattet werden:
bei Studienaufenthalten: Zuschuss zu gegebenenfalls anfallenden Studiengebühren bis zu einer Obergrenze (abhängig vom Zielland).
bei Abschlussarbeiten: Zuschuss für Reisen im Gastland, die in direktem Zusammenhang mit dem Vorhaben entstehen.
Zuschuss zu einem stipendienbegleitenden Sprachkurs (Landessprache oder Unterrichts- bzw. Arbeitssprache)
darüber hinaus können Familienleistungen beantragt werden; bei Vorliegen einer chronischen Erkrankung/ Behinderung können dadurch bedingte Mehrkosten übernommen werden